Euer HONDA - Händler und DUCATI - Spezialist in der Region -> Spezialisiert auf V2 und V4 Bikes aus Italien

terms and conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

Lieferungen
Bei Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung, sind Preis-, Farb-, und Modelländerungen, technische Änderungen und allgemeine Druckfehler von Preislisten und Prospekten vorbehalten. Die Auswahl von Produkten und die Kompatibilität einzelner Komponenten liegen alleine in der Verantwortung des Kunden.

Lieferfristen
Unsere Lieferfristen erfolgen auf Grundlage der jeweiligen Verfügbarkeit der Fahrzeuge und Waren. Ansprüche aus einer Lieferverzögerung können nicht geltend gemacht werden.

Erfüllungsort
Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist stets unsere Werkstatt / Verkaufsladen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

Preise und Bezahlung
Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für Werkstattarbeiten, so bedarf es eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30 Tagen nach seiner Erstellung gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden.
Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer Franken. Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Post-/Maestro-Karte, ausser es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.
Bei einem Vorausrechnungsbetrag per E-Banking unter CHF 100.- wird ein Unkostenbeitrag von CHF 5.65 exkl. verrechnet.
Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.


Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter überlassen.

Sachmängel
Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 2 Tagen zu rügen. Nach der Rüge hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch Dritte entstehen, werden von uns nicht ersetzt.
Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Bei Kauf gebrauchter Fahrzeuge wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen.

Garantie
Der Verkäufer garantiert für das gekaufte Fahrzeug die Leistungen einer allfälligen Fabrikgarantie. Der Käufer bestätigt, deren Bestimmungen in allen Teilen zu kennen. Alle weiteren Sach- oder Rechtsgewährleistungen sowie Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Garantieansprüche sind nur auf die ausgeführten Arbeiten / Teile möglich. NICHT auf das komplette Fahrzeug.
Bei gebrauchten Fahrzeugen wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen. Eine allfällige Garantie wird für diese Fahrzeuge separat vereinbart.

Sonstige Haftung
Wir haften nur für Schäden, die unser Personal in Zusammenhang mit der Verrichtung der aus dem erteilten Auftrag erbringt, sofern uns ein Verschulden trifft. In allen Fällen ist die Haftung für Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Abgeltung von Ansprüchen Dritter (z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz möglich, ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder indirekter Art, die dem Kunden aus dem Betrieb eines Fahrzeuges oder anderer Waren entstehen.

Zahlungsfrist
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist verlieren Rabatte ihre Gültigkeit, oder es wird ein Preisaufschlag von zusätzlich 3% erhoben. Nach Verfall 6% Verzugszins.

Annahmeverzug
Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme der Kaufsache in Verzug, so kann die Verkaufsfirma nach unbenutztem Ablauf einer siebentägigen Nachfrist entweder
auf der Erfüllung bestehen und Schadenersatz wegen Verspätung verlangen oder
sofort schriftlich auf die nachträgliche Leistung verzichten und 20% (jedoch mindestens Fr. 1000.-) des Kaufpreises als Konventionalstrafe fordern. Sofern der erlittene Schaden / Aufwände die Höhe der Konventionalstrafe übersteigt, ist der Verkäufer berechtigt, den Mehrbetrag einzufordern, selbst wenn der Käufer kein Verschulden trifft.

Zahlungsverzug
Bezahlt der Käufer eine allfällige Kaufpreisestanz nicht vertragsgemäss, so kann der Verkäufer nach schriftlicher Ansetzung einer achttägigen Nachfrist unter Geltendmachung seines Eigentumsvorbehalts schriftlich vom Vertrag zurücktreten, sowie einen Branchen üblichen Betrag für Miete und Abnutzung des Kaufgegenstandes fordern. Vorbehältlich anderer Vereinbarungen berechnet sich die Entschädigung wie folgt:
bei neuen Fahrzeugen 20% (jedoch mindestens Fr. 1000.-) und bei Occasionen 15% (jedoch mindestens Fr. 700.-) des Kaufpreises,
zuzüglich 1 % des Kaufpreises pro Monat sowie 20 Rappen je gefahrenen Kilometer ab Ablieferung des Fahrzeuges.

Verkauf von Privatfahrzeugen
Das Unternehmen bietet für eine Verkaufsprovision von 10% (Mindestens CHF 250.00) den Verkauf von Privatfahrzeugen an.
Das Unternehmen bestimmt den Fahrzeugwert, inseriert das Fahrzeug auf den gängigen Plattformen, vereinbart und führt Verkaufsgespräche und übernimmt die administrative Kaufabwicklung. Der Ausschreibungspreis wird mit dem Kunden abgesprochen, allfällige Preisanpassungen erfolgen immer unter Absprache mit dem Kunden. Das Fahrzeug darf vom Kunden zeitgleich nicht auch privat ausgeschrieben werden. Die Standgebühren sind im ersten Monat gratis. Ab dem zweiten Monat werden Standgebühren von mindestens CHF 20.00/Monat fällig. Bei nicht Verkauf des Fahrzeuges, respektive bei einem Verkaufsabbruch durch den Kunden werden 70% der Verkaufsprovision auf Basis des Preises der Erst-Ausschreibung fällig.


Allgemein
Demontierte Teile werden max. 2 Wochen aufbewahrt! Danach werden diese entsorgt. Bei Occasion Fahrzeugen (auch diese in Kommission), können nur die Unterlagen wie Service-Heft, Bedienungs-Anleitung und Zweiter/ Schlüssel weitergegeben werden, wenn diese die Firma DP erhalten hat vom ehemaligen Verkäufer/Besitzer. Die Firma DP kann in keinster Weise belangt werden, über die Verlusste der vorherigen Verkäufer/Besitzer der Fahrzeuge.
Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.
Direct Performance GmbH
Bättwil, 15.04.2014

Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.